Aktuelle Informationen zum
Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuelle Informationen zum
Coronavirus SARS-CoV-2
Wir haben für Sie wichtige Informationen und Hinweise rund um das Thema Corona, Coronavirus, SARS-CoV-2 sowie CoViD-19 zusammengestellt. Diese Seite dient vor allem als Hilfestellung für Betroffene bzw. SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen sowie Kontaktpersonen.
Corona-Impfungen
Ab sofort führen wir wieder Corona-Impfungen (Impfung gegen SARS-CoV-2) durch.
Seit Mitte Juni sind wir auch in der Lage, das digitale Impfzertifikat zum Nachweis der Corona-Impfung auszustellen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren News-Beitrag „Corona-Impfung inkl. digitalem Impfzertifikat„.
25.06.2021
neue Corona-Regeln ab 12.05.2021
Ab dem 12.05.2021 gelten neue Regeln bezüglich der Corona-Schutzverordnung.
Es haben sich u. a. folgende Regeln geändert (Auszug!):
- Definition als enge Kontaktperson verschärft
- Ausnahmeregeln von Quarantäne für Geimpfte und Genesene
- Weiterführen des Symptomtagebuchs nach Quarantäne-Ende
Wir haben die Neuerungen auf unserer Corona-Themenseite ergänzt und die Inhalte entsprechend aktualisiert.
Stand: 12.05.2021
neuen Regeln für Sachsen ab 22.03.2021
Seit dem 22.03.2021 gelten in Sachsen neue, verschärfte Corona-Regelungen, vor allem bezüglich der Quarantäne.
Wir haben unsere Coronavirus-Seite bezüglich dieser neuen Regelungen entsprechend für Sie aktualisiert!
Neu sind zum Beispiel (Auszug):
- keine Verkürzung der Quarantäne für Kontaktpersonen
- Pflicht zum Führen eines Kontakt- und Symptomtagebuchs
- bei positivem Laien-Schnelltest muss ein PCR-Test durchgeführt werden
Stand: 22.03.2021
Sachsen erlässt neue Corona-Regelungen
Seit dem 15.02.2021 gelten in Sachsen neue, verschärfte Corona-Regelungen, vor allem bezüglich der Quarantäne.
Wir haben unsere Coronavirus-Seite bezüglich dieser neuen Regelungen entsprechend für Sie aktualisiert!
Neu sind zum Beispiel (Auszug):
- Lehrkräfte und Kita-Personal testen selbst vor Ort mittels Schnelltests
- bei positivem Schnelltest empfehlen wir dringend die Durchführung eines PCR-Tests auf das Vorliegen von SARS-CoV-2
- bei Kontaktpersonen darf bei Nachweis einer Variante die Quarantäne nicht mehr auf zehn Tage verkürzt werden
Stand: 15.02.2021
Regelungen und Verhaltensweisen zum
Coronavirus SARS-CoV-2
Besteht bei Ihnen der
Verdacht auf eine Infektion mit Coronavirus?
Haben Sie Symptome, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, rufen Sie bitte bei uns in der Praxis unter der Telefonnummer Tel. 0351-4215323 oder bei Ihrem Hausarzt an. Ob ein PCR-Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 durchgeführt wird, entscheiden unsere Ärztinnen.
Als Verdachtsperson gelten ebenso Personen, die auf das Ergebnis eines PCR-Tests warten (z. B. auch bei einem PCR-Abstrich nach positivem Corona-Schnelltest).
Wichtig ist, dass Sie sich bei Eingruppierung als Verdachtsperson bis zum Vorliegen des Ergebnisses der PCR in Quarantäne zu begeben haben!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Themenseite der Stadt Dresden.
Hinweis: Da die Regelungen der einzelnen Gesundheitsämter in den verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, beziehen sich die folgenden Hinweise auf die Regeln bzw. Anordnungen des Regierungsbezirks Dresden sowie der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bitte über die dortig geltenden Regeln. Das für Ihren PLZ-Bereich zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden.
Wurden Sie
positiv auf Coronavirus SARS-CoV-2 getestet?
Ihr Corona-Test ist positiv? Das ist für viele vor allem erst einmal ein Schock. Wie geht es jetzt für Sie weiter? Worauf müssen sie sich einstellen?
Die Abläufe nach einem positiven Testergebnis sind in aller Regel ganz klar vorgegeben. Wurden Sie positiv getestet, melden wir als Praxis und das Labor dies an das zuständige Gesundheitsamt. Für den weiteren Ablauf stellt z. B. das Gesundheitsamt Dresden klare Regeln und Verhaltensweisen auf.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Themenseite der Stadt Dresden.
Hinweis: Da die Regelungen der einzelnen Gesundheitsämter in den verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, beziehen sich die folgenden Hinweise auf die Regeln bzw. Anordnungen des Regierungsbezirks Dresden sowie der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bitte über die dortig geltenden Regeln. Das für Ihren PLZ-Bereich zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden.
Wann gilt man als
Kontaktperson?
Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, sind Sie nicht zwangsläufig eine enge Kontaktperson.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Themenseite der Stadt Dresden.
Hinweis: Da die Regelungen der einzelnen Gesundheitsämter in den verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, beziehen sich die folgenden Hinweise auf die Regeln bzw. Anordnungen des Regierungsbezirks Dresden sowie der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bitte über die dortig geltenden Regeln. Das für Ihren PLZ-Bereich zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden.
Wie bekomme ich meinen
Corona-Befund?
PCR-Tests auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 sind ein wichtiger Baustein der nationalen Teststrategie.
Wenn ein Abstrich mit der PCR-Anforderung in unserer Praxis durchgeführt wird, senden wir diesen Abstrich in unser Labor ein. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von max. 24 h ab Eingang des Abstrichs im Labor vor.
Ihr Testergebnis können Sie digital als pdf-Dokument über die Webseite www.mein-coronabefund.de abrufen. Die hierfür benötigte PatID erhalten Sie von uns bei der Abstrichentnahme in unserer Praxis.
Wir bitten Sie freundlichst, von telefonischen Nachfragen in unserer Praxis und / oder im Labor zu Ihrem Testergebnis abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wie übertrage ich meinen Corona-Test in die
Corona-Warn-App?
Bei der Beauftragung des Labors zur Durchführung eines Corona-Tests (PCR auf das Vorliegen von SARS-CoV-2) wird durch unser Arztinformationssystem ein eineindeutiger Code, sog. GUID erzeugt.
Wenn Sie bei der Abstrichnahme Ihr Einverständnis erteilen, dass Ihr Testergebnis unter Ihrer GUID an den Server der Corona-Warn-App hochgeladen werden darf, können Sie sich Ihr Testergebnis in die Corona-Warn-App eintragen.
Den zugehörigen QR-Code zum Scannen der GUID finden Sie auf Ihrem Befund, den Sie auf der Webseite www.mein-coronabefund.de herunterladen können.
Hinweis: Die Möglichkeit des Eintragens Ihres Corona-Befundes besteht nur, wenn Sie bei der Abstrichnahme Ihr Einverständnis für die ebenjene Datenübermittlung geben.
Wo kann ich die Corona-Warn-App herunterladen?
Die Corona-Warn-App ist kostenlos und deren Nutzung ist freiwillig. Sie können die App unter folgenden Links herunterladen:
Zum Download der Corona-Warn-App im Apple App Store:
Zum Download der Corona-Warn-App im Google Play Store:
Unsere News
zum Thema Coronavirus
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