
Aktuelle Informationen zum
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Wir haben für Sie wichtige Informationen und Hinweise rund um das Thema Corona, Coronavirus, SARS-CoV-2 sowie CoViD-19 zusammengestellt. Diese Seite dient vor allem als Hilfestellung für Betroffene bzw. SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen sowie Kontaktpersonen.
Seit dem 18.01.2021 gelten in Sachsen neue, verschärfte Corona-Regelungen, vor allem bezüglich der Quarantäne.
Wir haben unsere Coronavirus-Seite bezüglich dieser neuen Regelungen entsprechend für Sie aktualisiert!
Neu sind zum Beispiel (Auszug):
Stand: 18.01.2021
Ab dem 18.01.2021 kehren die Schüler der Abschlussklassen wieder in die Schulen zurück.
Zu diesem Termin startet ein Schnelltest-Angebot für Schüler und Lehrer. Dies gilt vorerst nur für die Abschlussklassen, soll aber Ausweitung des Unterrichts an den Schulen entsprechend ausgedehnt werden.
Die Durchführung der Schnelltests ist freiwillig und für kostenlos.
Hierzu werden in ganz Sachsen „Test-Schulen“ eingerichtet. In Dresden werden es 13 solcher Teststationen sein, an denen die Schnelltests durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sächsischen Staatsministerium für Kultus.
Stand: 14.01.2021
Seit Juni 2020 bestand für Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich bis zu einmal wöchentlich auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR testen zu lassen.
Dieses Testangebot wird auch 2021 fortgeführt. Jedoch gibt es, wie wir kurzfristig in Erfahrung bringen konnten, hier ab 11.01.2021 wichtige Änderungen.
Stand: 11.01.2021
Ab dem 18.01.2021 gibt es in Sachsen eine Testpflicht für sog. Grenzpendler.
Quelle: Kabinettspressekonferenz vom 8. Januar 2021
Regelungen und Verhaltensweisen zum
Besteht bei Ihnen der
Haben Sie Symptome, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, rufen Sie bitte bei uns in der Praxis unter der Telefonnummer Tel. 0351-4215323 oder bei Ihrem Hausarzt an. Ob ein PCR-Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 durchgeführt wird, entscheiden unsere Ärztinnen.
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gelten folgende Regelungen (siehe Schaubild).
Hinweis: Da die Regelungen der einzelnen Gesundheitsämter in den verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, beziehen sich die folgenden Hinweise auf die Regeln bzw. Anordnungen des Regierungsbezirks Dresden sowie der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bitte über die dortig geltenden Regeln. Das für Ihren PLZ-Bereich zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden.
Stand: 18.01.2021
Wurden Sie
Ihr Corona-Test ist positiv? Das ist für viele vor allem erst einmal ein Schock. Wie geht es jetzt für Sie weiter? Worauf müssen sie sich einstellen?
Die Abläufe nach einem positiven Testergebnis sind in aller Regel ganz klar vorgegeben. Wurden Sie positiv getestet, melden wir als Praxis und das Labor dies an das zuständige Gesundheitsamt. Für den weiteren Ablauf stellt z. B. das Gesundheitsamt Dresden klare Regeln und Verhaltensweisen auf:
Das weitere Vorgehen bezüglich des Endes der Quarantäne richtet sich nunmehr nach der Art des durchgeführten Tests:
Bei Ihnen wurde ein PCR-Test durchgeführt:
Bei Ihnen wurde ein Schnelltest durchgeführt:
Hinweis: Da die Regelungen der einzelnen Gesundheitsämter in den verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, beziehen sich die folgenden Hinweise auf die Regeln bzw. Anordnungen des Regierungsbezirks Dresden sowie der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bitte über die dortig geltenden Regeln. Das für Ihren PLZ-Bereich zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden.
Stand: 18.01.2021
Wann gilt man als
Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, sind Sie nicht zwangsläufig eine Kontaktperson der Kategorie 1, ein sogenannter KP1-Kontakt.
Das Robert-Koch-Institut stuft Kontaktpersonen in solche mit höherem und solche mit geringerem Infektionsrisiko ein. Wenn man über 15 Minuten mit einem Infizierten geredet hat, zum Beispiel beim Sonntagsbrunch mit einem Freund in einem geschlossenen Raum, hat man ein höheres Infektionsrisiko. Hat man weniger als 15 Minuten miteinander geredet, sich zum Beispiel nur kurz im Supermarkt gesehen, hat man ein geringeres Infektionsrisiko. Dabei spielt eine Rolle, ob man den Sicherheitsabstand eingehalten oder ob man sich in einem geschlossenen Raum getroffen hat, denn dort kann man sich leichter anstecken.
Demnach gelten hierfür folgende Regeln zur Einordnung einer Kontaktperson in die Kategorie 1 (KP1-Kontakt):
Wie verhalte ich mich als
Wenn Sie als Kontaktperson der Kategorie I (KP1-Kontakt) eingestuft und von einer positiv getesteten Person und / oder dem Gesundheitsamt hierüber informiert wurden, begeben Sie sich bitte unverzüglich in Quarantäne bzw. häusliche Selbstisolation.
Wenn eine mögliche Infektion in einer Gemeinschaftseinrichtung stattgefunden hat, wird sich die Einrichtungsleitung bei Ihnen melden. Diese bekommt vom Gesundheitsamt einen Sammelbescheid, der Ihnen wiederum als Nachweis für den Arbeitgeber dient.
Die Quarantäne endet automatisch:
Der Quarantänezeitraum kann durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden, wenn die Kontaktperson nicht zum Hausstand der positiv getesteten Person gehört. Dieser darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Wurde bei der positiv getesteten Person eine der beiden Mutationen (Großbritannien- oder Südafrika-Variante) nachgewiesen, kann die Quarantäne nicht verkürzt werden!
Treten bei Ihnen selbst Symptome innerhalb der Quarantäne auf, melden Sie sich bitte bei unserer Praxis unter der Tel. 0351-4215323 oder beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117.
Hinweis: Da die Regelungen der einzelnen Gesundheitsämter in den verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, beziehen sich die folgenden Hinweise auf die Regeln bzw. Anordnungen des Regierungsbezirks Dresden sowie der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bitte über die dortig geltenden Regeln. Das für Ihren PLZ-Bereich zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden.
Stand: 18.01.2021
Wie bekomme ich meinen
PCR-Tests auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 sind ein wichtiger Baustein der nationalen Teststrategie.
Wenn ein Abstrich mit der PCR-Anforderung in unserer Praxis durchgeführt wird, senden wir diesen Abstrich in unser Labor ein. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von max. 24 h ab Eingang des Abstrichs im Labor vor.
Ihr Testergebnis können Sie digital als pdf-Dokument über die Webseite www.mein-coronabefund.de abrufen. Die hierfür benötigte PatID erhalten Sie von uns bei der Abstrichentnahme in unserer Praxis.
Wir bitten Sie freundlichst, von telefonischen Nachfragen in unserer Praxis und / oder im Labor zu Ihrem Testergebnis abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wie übertrage ich meinen Corona-Test in die
Bei der Beauftragung des Labors zur Durchführung eines Corona-Tests (PCR auf das Vorliegen von SARS-CoV-2) wird durch unser Arztinformationssystem ein eineindeutiger Code, sog. GUID erzeugt.
Wenn Sie bei der Abstrichnahme Ihr Einverständnis erteilen, dass Ihr Testergebnis unter Ihrer GUID an den Server der Corona-Warn-App hochgeladen werden darf, können Sie sich Ihr Testergebnis in die Corona-Warn-App eintragen.
Den zugehörigen QR-Code zum Scannen der GUID finden Sie auf Ihrem Befund, den Sie auf der Webseite www.mein-coronabefund.de herunterladen können.
Hinweis: Die Möglichkeit des Eintragens Ihres Corona-Befundes besteht nur, wenn Sie bei der Abstrichnahme Ihr Einverständnis für die ebenjene Datenübermittlung geben.
Die Corona-Warn-App ist kostenlos und deren Nutzung ist freiwillig. Sie können die App unter folgenden Links herunterladen:
Zum Download der Corona-Warn-App im Apple App Store:
Zum Download der Corona-Warn-App im Google Play Store:
zum Thema Coronavirus
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Praxis für HNO-Heilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie Dresden
Christiane Kirchner, Dr. Ingeborg Doberenz
Bünaustraße 11
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